Untersuchungen

für Einstellung und Eignung

 
In unserer Praxis steht Ihnen das volle Spektrum der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen zur Verfügung.

Eignungsuntersuchungen können unterteilt werden in Untersuchungen vor Einstellung und Untersuchungen während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses.

Wir bieten Einstellungsuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen für

  • Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (gemäß der Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): G25)
  • Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (G28)
  • Arbeiten im Überdruck (G31)
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)

Rechtliche Grundlage:

Wir führen Eignungsuntersuchungen ohne direkte Rechtsgrundlage nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis der Probanden durch und geben die entsprechenden Eignungsbescheinigungen ebenfalls nur mit schriftlichem Einverständnis weiter.


Eine direkte Rechtsgrundlage ist derzeit nur für spezielle Eignungsuntersuchungen gegeben:

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
  • Druckluftverordnung (DruckluftV)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JASG)


Bei physisch und psychisch anspruchsvollen Tätigkeiten, wie bei Fahr-, Überwachungs- und Steuertätigkeiten oder der Arbeit in großer Höhe, ist u. a. nicht nur der Beschäftigte selbst sondern es sind auch Dritte gefährdet. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (§7) sieht vor, dass der Arbeitgeber, je nach Art der Tätigkeit, vor Aufnahme berücksichtigen muss, ob der Beschäftigte fähig ist, die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

 
In diesem Fall können Eignungsuntersuchungen, wenn sie verhältnismäßig sind und die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) ein entsprechendes Gefährdungspotenzial sieht, sinnvoll sein. Die Durchführung orientiert sich an den Grundsätzen der DGUV (s. o).

 
 
zurück nach oben
realisiert von bekalabs Webmedien mit editly.